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DER KREIS: 10-Jahresgarantie für mehr Kundenzufriedenheit bei Küchen

DER KREIS ermöglicht seinen Mitgliedsunternehmen ab sofort eine exklusive 10-jährige Garantieverlängerung als besondere Leistung in Kooperation mit einem externen Dienstleister.

In der für Küchenspezialisten herausfordernden Zeit ist es wichtig, für die Mitgliedsunternehmen mit Blick auf eine langfristige Kundenbindung im Dienstleistungs-Portfolio auch eine gute After-Sales-Leistung im Köcher zu haben. „Bei Auftreten eines Reklamationsfalles können wir möglichst rasch und unkompliziert reagieren. Wir garantieren unseren Mitgliedsunternehmen, dass sie so noch zufriedenere Kunden haben werden als bisher schon und eine Steigerung ihrer Empfehlungsquote erreichen können“, unterstreicht Ulf Triebener, Geschäftsführer Marketing/Vertrieb bei DER KREIS. Statt auf eine überzogene Rabattforderung des Endkunden eingehen zu müssen, könne der Küchenspezialist oder -spezialistin zudem mit einem besonderen Mehrwert punkten.

Die Garantieverlängerung ist eine 10-Jahresgarantie auf die gesamte Küche inklusive aller E-Geräte, völlig unabhängig von den genutzten Marken. Laut Anbieter werde nicht nur eine echte Garantie ausgestellt, sondern auch die Schadens- und Serviceabwicklung vollständig über eine eigens dafür entwickelte und spezialisierte Software abgewickelt.

Abgesichert sind neben ++Schäden an Holz, Arbeitsplatte und Emaille ++Ablösen der Lackierung oder Folien und Beschichtungen ++Fehlerbeseitigung durch Einbau-/ Montagefehler ++Defekte Schließmechanismen ++Ausschlagen der Scharniere/ Beschläge ++Spannungs-/ Kälte-/ Hitzerisse ++Schäden durch Wasserdampf, Aufquellen ++Austausch und/ oder Reparatur von allen E-Geräten inklusive wasserführender Geräte sowie Dichtungen auch Bedienungsfehler und sogar ein Abhandenkommen infolge Einbruchdiebstahls.

DER KREIS Mitglieder erhalten das per Click in allen gängigen Planungsprogrammen buchbare Komplettpaket zu besonderen Konditionen. Der Leistungsbeginn erfolgt bereits 90 Tage nach mangelfreiem Aufbau. Charmant ist auch die vertragliche Konstruktion: Der Endkunde wird Versicherungsnehmer, sodass für den Küchenprofi keine zeitaufwändigen Auseinandersetzungen bezüglich Gewährleistungsrechten mit den Herstellern anstehen.